Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen, unter denen wir arbeiten. Die wichtigste: 50 % werden vor Arbeitsbeginn bezahlt, die restlichen 50 % bei der Übergabe.

Zuletzt aktualisiert: 20. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für jeden Auftrag zwischen Devly («wir»), einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, und der auftraggebenden Person oder Firma («Kundschaft», «Sie»).

Sie gelten ab dem Moment, in dem Sie eine Offerte schriftlich oder per E-Mail annehmen, und ersetzen entgegenstehende eigene Geschäftsbedingungen, sofern wir nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen, Selbstständige und Organisationen. Schliessen Sie als Konsumentin oder Konsument ab, bleiben die zwingenden Rechte Ihres Wohnsitzstaates bestehen und gehen jeder damit kollidierenden Klausel vor.

2. Unsere Leistungen

Der genaue Umfang jedes Auftrags ergibt sich aus der angenommenen Offerte. Im Überblick bieten wir:

  • Gestaltung und Entwicklung massgeschneiderter professioneller Websites.
  • Premium-Websites mit Animation und echtem 3D.
  • Individuelle Software für Lokale und Unternehmen.
  • Monatlicher Unterhalt mit privater Telefonnummer.

Was nicht in der Offerte steht, ist nicht enthalten. Das ist keine Spitzfindigkeit: Nur so können wir Ihnen einen Fixpreis geben, statt nach Stunden abzurechnen.

3. Offerten und Annahme

Offerten nennen Umfang, Preis und geschätzten Zeitrahmen. Sofern nicht anders vermerkt, sind sie 30 Tage gültig.

Der Auftrag kommt zustande, sobald Sie schriftlich annehmen und die Anzahlung bei uns eingegangen ist. Vorher reservieren wir keine Kapazität und beginnen nicht mit der Produktion.

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, soweit anwendbar, ohne Mehrwertsteuer.

4. Zahlung: die Hälfte im Voraus, die Hälfte bei Übergabe

Jedes Projekt wird in zwei Teilen bezahlt: 50 % des Gesamtbetrags bei Annahme der Offerte, bevor wir mit der Arbeit beginnen, und die restlichen 50 % bei der Übergabe, vor der definitiven Aufschaltung oder der Herausgabe des Quellcodes.

Rechnungen sind 10 Tage nach Ausstellung zur Zahlung fällig.

Bleibt die Anzahlung aus, beginnt der Auftrag nicht. Bleibt die Schlusszahlung aus, wird die fertige Arbeit weder aufgeschaltet noch übergeben, und die Rechte nach Ziffer 8 gehen nicht über.

Nach Verfall und schriftlicher Mahnung befindet sich die Kundschaft in Verzug; es läuft ein Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR, zuzüglich angemessener Inkassokosten.

Bei längeren Projekten können wir schriftlich einen Meilensteinplan vereinbaren. Der Grundsatz bleibt: eine Zahlung im Voraus und der Restbetrag stets vor der Übergabe.

Die Anzahlung deckt die Analyse-, Konzept- und Planungsarbeit ab, die ab dem ersten Tag anfällt. Stornieren Sie den Auftrag, werden diese 50 % nicht zurückerstattet. Stornieren wir aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, erstatten wir sie vollständig.

5. Was wir von Ihnen brauchen

Damit die Termine halten, benötigen wir rechtzeitig: Texte, Bilder, Logos und nötige Zugänge; eine entscheidungsbefugte Ansprechperson; und Antworten auf unsere Rückfragen innert nützlicher Frist.

Sie sichern zu, dass Sie über die Rechte an sämtlichem gelieferten Material verfügen. Macht ein Dritter daran Ansprüche geltend, liegt die Verantwortung bei Ihnen und Sie halten uns schadlos.

Steht ein Projekt länger als 30 Tage still, weil Material oder Antworten fehlen, können wir die bisher geleistete Arbeit in Rechnung stellen und den Rest nach unserer Verfügbarkeit neu einplanen.

6. Übergabe, Korrekturen und Abnahme

Wir zeigen Ihnen den Fortschritt laufend. Jede Phase umfasst zwei Korrekturrunden im vereinbarten Rahmen; weitere Runden oder Änderungen am Umfang werden separat offeriert.

Genannte Termine sind nach bestem Wissen geschätzt und setzen voraus, dass Ihr Material rechtzeitig eintrifft.

Die Übergabe gilt als abgenommen, wenn Sie nicht innert 14 Tagen schriftlich Mängel melden – oder früher, sobald Sie die Arbeit produktiv einsetzen.

Nach der Übergabe liegen Sicherungskopien und Aktualisierungen in der Verantwortung der Kundschaft, sofern kein monatlicher Unterhalt vereinbart ist.

7. Unterhalt und private Telefonnummer

Der Unterhalt ist eine eigenständige monatliche Leistung. Er umfasst Updates, Sicherungen, Überwachung und eine private Telefonnummer, die wir nirgends veröffentlichen.

Die private Nummer ist ausschliesslich für Kundschaft mit diesem Abonnement bestimmt und dient Fragen sowie einfachen Anpassungen an Ihrer Website oder Software. Neuentwicklungen, Redesigns und wesentliche Änderungen werden separat offeriert.

Wir antworten so rasch wie möglich. Die Nummer ist jedoch ein Supportkanal und weder eine vertragliche Verfügbarkeitszusage noch eine Service-Level-Vereinbarung mit garantierten Reaktionszeiten. Benötigen Sie ein formelles SLA, vereinbaren wir dieses separat.

Das Abonnement verlängert sich monatlich und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Mit der Kündigung wird die private Nummer für Sie deaktiviert.

Bleibt die monatliche Gebühr aus, ruht die Leistung einschliesslich der privaten Nummer bis zur Begleichung.

Wir können die Monatsgebühr mit einer schriftlichen Ankündigung von 30 Tagen anpassen. Passt Ihnen das nicht, können Sie innerhalb dieser Frist kostenlos kündigen.

8. Geistiges Eigentum

Nach vollständiger Bezahlung übertragen wir Ihnen die Nutzungsrechte an Gestaltung und Code, die eigens für Ihr Projekt entstanden sind – ausschliesslich, zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei uns. Eine aufgeschaltete, aber nicht bezahlte Arbeit wird ohne Lizenz genutzt.

Von der Übertragung ausgenommen und weiterhin unser Eigentum bleiben: allgemein verwendbare Werkzeuge, Bibliotheken, Komponenten und Techniken, die wir projektübergreifend wiederverwenden, sowie unser technisches Know-how. Ihr Projekt enthält diese mit einem Nutzungsrecht, nicht zu Eigentum.

Software, Schriften, Bilder und Dienste Dritter unterstehen ihren eigenen Lizenzen, die wir bei der Übergabe ausweisen.

Sofern Sie uns nicht schriftlich etwas anderes mitteilen, dürfen wir das Projekt nennen und Abbildungen des öffentlichen Resultats in unserem Portfolio zeigen.

9. Gewährleistung und Haftung

Während 30 Tagen nach der Übergabe beheben wir kostenlos jeden Mangel, der verhindert, dass die Arbeit wie vereinbart funktioniert. Nicht erfasst sind Meinungsänderungen, neue Funktionen sowie Fehler durch Eingriffe Dritter, durch das Hosting oder durch externe Dienste.

Wir gewährleisten nicht, dass Software völlig fehlerfrei oder unterbruchsfrei läuft – das kann kein seriöser Anbieter versprechen. Ebenso wenig gewährleisten wir bestimmte geschäftliche Resultate, Suchmaschinenpositionen oder Besucherzahlen.

Für Schäden aus Absicht oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Darüber hinaus ist unsere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den für den betreffenden Auftrag tatsächlich fakturierten Betrag beschränkt und umfasst weder entgangenen Gewinn noch Datenverlust noch indirekte Schäden.

Zwingende Haftung nach Schweizer Recht, namentlich für Personenschäden, bleibt in jedem Fall vorbehalten.

Für Ausfälle durch Ereignisse ausserhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs haften wir nicht: Ausfälle des Hostings oder von Drittdiensten, Netz- oder Stromunterbrüche, Cyberangriffe, Gesetzesänderungen, schwere Krankheit oder Katastrophen. Solange die Ursache andauert, sind die Fristen gehemmt.

10. Vertraulichkeit

Alle nicht öffentlichen Informationen, die Sie uns anvertrauen, behandeln wir vertraulich – auch nach Abschluss des Auftrags. Dasselbe erwarten wir für unsere Offerten und technischen Unterlagen.

Für Personendaten gilt zusätzlich unsere Datenschutzerklärung.

11. Beendigung

Beide Seiten können schriftlich kündigen, wenn die andere Seite erheblich vertragswidrig handelt und dies nicht innert 14 Tagen nach Aufforderung behebt.

Kündigen wir wegen Nichtzahlung, stellen wir die bis dahin geleistete Arbeit in Rechnung und behalten die Anzahlung. Kündigen wir aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, erstatten wir Bezahltes für nicht erbrachte Arbeit zurück.

12. Änderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Wir können diese Bedingungen anpassen. Für einen Auftrag gilt die am Tag der Offertannahme geltende Fassung; spätere Änderungen wirken nicht zurück.

Erweist sich eine Klausel als ungültig, bleibt der Rest in Kraft; die betroffene Klausel wird durch die gültige Regelung ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz von Devly in der Schweiz, unter Vorbehalt zwingender Konsumentengerichtsstände.